Der Fall: Die Firma aus dem Freistaat, die mit hochwertigen und seltenen Weinen handelt, hatte im Jahr 2012 bei dem Kölner Händler 36 Flaschen Rotwein zum Preis von fast 300 000 Euro gekauft - angeblich von der französischen Edel-Weinlage »Romanée-Conti« und aus den Jahrgängen 2004 bis 2007. Unmittelbar danach verkaufte die Firma den Wein an einen Händler in Singapur weiter. Dieser vermutete nach Angaben der Firma aber eine Fälschung - 34 der 36 Flaschen seien zurückgeschickt worden. Die Firma aus Bayern wollte nun wiederum den anteiligen Kaufpreis zurückhaben - und zog vor Gericht.
Wie sich nach Gerichtsangaben mit einer »speziellen Lupe« feststellen ließ, waren nur zwei Flaschen echt. »Die Beweisführung überzeugte Landgericht und Oberlandesgericht«, so das OLG. Entsprechend gab das Landgericht der Klage im Wesentlichen statt. Die Berufung dagegen wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
July 02, 2020 at 09:00PM
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OLG: Händler muss Fake-Wein zurücknehmen - Traunsteiner Tagblatt
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